Umzug nach BUKG

Wenn Kirchendiener, Beamte oder Zivilangestellte im Auftrag der öffentlichen Hand an einen anderen Ort versetzt werden, erfolgt die Erstattung der Kosten für den notwendig gewordenen Umzug nach dem Bundesumzugskostengesetz.

Durch unsere langjährige Erfahrung mit der Bürokratie sind wir mit dem Umgang bestens vertraut. Zudem sind wir unter anderem als Mitglied der EUROMOVERS Deutschland GmbH anerkannter Rahmenvertragspartner für Umzugsleistungen des Bundesminsteriums für Verteidigung.

Im Rahmen der Vorgaben übernehmen wir im Zuge der Serviceleistung gerne auch das Anbringen von Regalen, Lampen und Bildern und bieten auch Wunsch auch Hilfestellung bei An- und Ummeldung oder bei der Verwertung von übrigem Hausstand.

Unser 5 Sterne Rundum Sorglos Paket bietet eine Betreuung in Form von Qualität, Zuverlässigkeit, Service und Sicherheit.

Vertrauen Sie dem Fachmann mit Tradition und 50 jähriger Erfahrung.

Wir nehmen uns gerne die Zeit und beraten Sie ausführlich.

Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unsere Online-Anfrage erreichen.

Telefon: 0911/ 935959- 0
E-Mail: info@umzugs-lauer.de
Bundesumzugskostengesetz